Hamd Evi Haus der Dankbarkeit e. V. | IBAN: DE84 4306 0967 1311 3231 00 | PayPal: info@hamdevi.org
Gemeinnützigkeit erneut bestätigt – Freistellungsbescheide für 2023 und 2024 erhalten
Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass das Finanzamt Siegburg die Gemeinnützigkeit des Hamd Evi Haus der Dankbarkeit e.V. erneut bestätigt hat. Die aktuellen Freistellungsbescheide für die Jahre 2023 und 2024 liegen uns vor und stehen ab sofort auf unserer Transparenz-Seite zum Download bereit.
Mit der Bestätigung der Gemeinnützigkeit bleibt unser Verein weiterhin von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit. Zudem sind wir berechtigt, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) für Spenden und – soweit gesetzlich zulässig – Mitgliedsbeiträge auszustellen.
Warum ist uns diese Nachricht so wichtig?
Vielleicht fragen sich einige, warum wir uns über diese Bescheide so sehr freuen.
Für uns als Hamd Evi Haus der Dankbarkeit e.V. ist die erneute Bestätigung unserer Gemeinnützigkeit weit mehr als eine Formalität. Sie ist eine Anerkennung unserer kontinuierlichen und verantwortungsvollen Vereinsarbeit.
Einen gemeinnützigen Verein zu gründen, ist der erste Schritt. Die Gemeinnützigkeit dauerhaft zu erhalten, bedeutet jedoch, gegenüber dem Finanzamt regelmäßig nachzuweisen, dass alle Mittel ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden, die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die tatsächliche Vereinsarbeit den Anforderungen der Gemeinnützigkeit entspricht.
Deshalb verstehen wir die aktuellen Freistellungsbescheide nicht nur als behördliche Entscheidung, sondern auch als Bestätigung unseres Engagements für Transparenz, Verantwortung und einen sorgfältigen Umgang mit den uns anvertrauten Spenden.
Zuwendungsbestätigungen für Spenden
Wenn Sie eine Spende an unseren Verein geleistet haben und eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Steuererklärung benötigen, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. Wir stellen Ihnen diese selbstverständlich aus.
📧 Kontakt: info@hamdevi.org oder Kontaktformular
Vereinfachter Spendennachweis bis 300 Euro
Für Spenden bis einschließlich 300 Euro ist in der Regel keine offizielle Zuwendungsbestätigung erforderlich. Gegenüber dem Finanzamt genügt in diesen Fällen der sogenannte vereinfachte Spendennachweis, beispielsweise:
- der Kontoauszug,
- der Überweisungsbeleg,
- der Einzahlungsbeleg oder
- der Zahlungsnachweis eines Kreditinstituts oder Zahlungsdienstleisters.
Sofern das Finanzamt keine weiteren Nachweise verlangt, reicht dieser Beleg zusammen mit dem Nachweis der Gemeinnützigkeit aus.
Transparenz ist uns wichtig
Als gemeinnütziger Verein legen wir großen Wert auf Transparenz und einen verantwortungsvollen Umgang mit den uns anvertrauten Spenden. Deshalb veröffentlichen wir unsere aktuellen Freistellungsbescheide auf unserer Transparenz-Seite, damit sich Spenderinnen und Spender sowie Interessierte jederzeit über unseren Status informieren können.
Wir bedanken uns herzlich bei allen Mitgliedern, Ehrenamtlichen, Spenderinnen und Spendern sowie unseren Unterstützerinnen und Unterstützern für das entgegengebrachte Vertrauen. Gemeinsam setzen wir uns auch künftig mit Verantwortung, Offenheit und Dankbarkeit für unsere gemeinnützigen Ziele ein.