Vereinssatzung

Präambel

Der Verein Hamd Evi Haus der Dankbarkeit e.V. ist aus einer tiefen persönlichen Erfahrung von Verlust und Dankbarkeit entstanden. In Erinnerung an ein verlorenes Kind und aus dem Wunsch, anderen Menschen in Not beizustehen, widmet sich der Verein der Stärkung von Mitgefühl, Achtsamkeit und Verantwortungsbewusstsein.

Dankbarkeit – „Hamd“ – bedeutet für uns, das Gute zu erkennen, Trost zu spenden und aus Schmerz Hoffnung wachsen zu lassen. Der Verein engagiert sich daher für Menschen in körperlicher, seelischer und sozialer Not, vermittelt Wissen und Werte, die Leben schützen und Herzen verbinden, und fördert Hilfe für Körper und Seele – aus Dankbarkeit für das eigene Leben und im Dienst am Mitmenschen.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen „Hamd Evi Haus der Dankbarkeit e.V.“.
2. Der Verein hat seinen Sitz in 53840 Troisdorf.
3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

1. Der Verein Hamd Evi Haus der Dankbarkeit e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).

2. Zwecke des Vereins sind insbesondere:
– Förderung der Hilfe für Menschen in Notlagen, insbesondere durch Bereitstellung von Lebensmitteln, Medikamenten, Kleidung und medizinischer Versorgung.
– Unterstützung von Waisen, Kranken, Menschen mit Behinderung, Bedürftigen und Flüchtlingen.
– Förderung von Bildung und Erziehung, insbesondere durch Bereitstellung von Schulmaterial, Schulgeld, Bildungsstätten und Fortbildungen.
– Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere durch medizinische Hilfsprojekte, Operationen, Aufklärungsarbeit und Prävention.
– Förderung von Umwelt- und Naturschutz, insbesondere durch Aufforstungsprojekte, Wasserprojekte und nachhaltige Einkommenssicherung.
– Förderung der Religion, insbesondere durch Unterstützung religiöser Einrichtungen und Projekte.
– Förderung der Jugend- und Familienhilfe, insbesondere durch Freizeit-, Bildungs- und Präventionsangebote.
– Förderung des Ehrenamts und der Gemeinnützigkeit, insbesondere durch Schulungen, Netzwerkarbeit und Fortbildung.

3. Der Verein kann seine Zwecke sowohl unmittelbar selbst als auch als Förderkörperschaft verwirklichen, indem er Mittel für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts beschafft, die ähnliche Zwecke verfolgen.

4. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Hilfsprojekte im In- und Ausland, Nothilfe, Waisenarbeit, Bildungs- und Gesundheitsprojekte, psychosoziale Unterstützung, Aufklärungs- und Präventionsarbeit sowie Projekte, die Mitgefühl, Dankbarkeit und Verantwortungsbewusstsein fördern.

5. Der Verein finanziert seine Arbeit durch Spenden, Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse, Fördermittel, Erlöse aus Wohltätigkeitsveranstaltungen, Flohmärkten, Verkäufen gespendeter Gegenstände und anderen erlaubten Einnahmequellen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.
2. Es wird unterschieden zwischen:
   a) ordentlichen Mitgliedern, die aktiv an der Vereinsarbeit teilnehmen und Stimmrecht besitzen, und
   b) Fördermitgliedern, die den Verein ideell oder finanziell unterstützen, ohne Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
3. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
4. Die Fördermitgliedschaft kann jederzeit ohne Frist durch schriftliche Erklärung an den Vorstand begonnen oder beendet werden.
5. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung an.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.
2. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären.
3. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstands.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:
– die Mitgliederversammlung,
– der Vorstand,
– der Beirat (optional).

§ 7 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in sowie ggf. weiteren Beisitzer/innen.
2. Der/die Vorsitzende vertritt den Verein allein. Der/die stellvertretende Vorsitzende vertritt den Verein nur gemeinsam mit dem/der Schatzmeister/in. Beisitzer/innen gehören dem Vorstand an, haben jedoch keine Vertretungsbefugnis nach § 26 BGB.
3. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich und kann Aufgaben an Beauftragte delegieren.

§ 8 Beirat

1. Zur Unterstützung des Vorstands kann der Verein einen Beirat berufen. Der Beirat berät den Vorstand in fachlichen und organisatorischen Fragen.
2. Die Mitglieder des Beirats müssen nicht Vereinsmitglieder sein. Sie werden durch den Vorstand berufen.
3. Der Beirat hat keine Vertretungs- oder Entscheidungsbefugnis und arbeitet ehrenamtlich.
4. Die Einrichtung eines Beirats ist freiwillig; ein Anspruch auf seine Bildung besteht nicht.

§ 9 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
2. Sie beschließt insbesondere über Satzungsänderungen, Beitragsordnungen und die Wahl des Vorstands.
3. Mitgliederversammlungen können in Präsenz, online oder hybrid stattfinden. Der Vorstand entscheidet über die Form. Beschlüsse können im Umlaufverfahren (per E-Mail oder digitalem Abstimmungstool) gefasst werden, wenn alle stimmberechtigten Mitglieder beteiligt werden und keine Einwände erheben.
4. Eine Änderung des Vereinszwecks bedarf der Zustimmung von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

§ 10 Ehrenamt, Kooperationen und Offenheit

1. Tätigkeiten im Dienst des Vereins können im Rahmen der steuerfreien Ehrenamtspauschale vergütet werden (§ 3 Nr. 26a EStG).
2. Der Verein kann mit anderen gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Organisationen im In- und Ausland zusammenarbeiten.
3. Der Verein ist weltanschaulich offen und verfolgt keine parteipolitischen oder religiösen Zwecke.

§ 11 Rechenschaft und Transparenz

Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung jährlich einen Rechenschaftsbericht und eine Jahresrechnung vor. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand.

§ 12 Mitgliedsbeiträge

1. Von den Mitgliedern können Beiträge erhoben werden. Die Festsetzung der Höhe und Fälligkeit erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
2. Eine Aufnahmegebühr kann erhoben werden.
3. Der Vorstand kann in begründeten Fällen Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
4. Fördermitglieder leisten ihren Beitrag freiwillig; die Höhe kann individuell vereinbart oder in einer Beitragsordnung festgelegt werden.

§ 13 Auflösung und Vermögensbindung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. Über die begünstigte Körperschaft entscheidet die Mitgliederversammlung.

 

Errichtung und Inkrafttreten

Vorstehende Neufassung der Satzung wurde im 10/2025 errichtet. Sie ersetzt die ursprüngliche Satzung der Gründung vom 02/2023 und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
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Kontakt

Hamd Evi Haus der Dankbarkeit e. V.
Speestr. 20, 53840 Troisdorf
E-Mail: info(at)hamdevi(punkt)org
Telefon: +49 221 53 000 666
WhatsApp: +49 221 53 000 666 

Spendenkonto

Bankverbindung
Hamd Evi
IBAN: DE84 4306 0967 1311 3231 00
BIC: GENODEM1GLS
Bank: GLS Bank

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Hamd Evi Haus der Dankbarkeit e.V. ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Steuernummer: 220/5948/1292.